Wurde ihr Mietvertrag bereits einmal verlängert ist das oft ein Zeichen für eine unwirksame Befristung.
z. B. Zusatzvereinbarungen, Begleitschreiben, Verlängerungen oder Nachträge – sie können die Wirksamkeit der Befristung beeinflussen.
Befristete Mietverträge müssen strenge formale Vorgaben erfüllen. In der Praxis sind viele Befristungen deshalb unwirksam.
Wir lassen Ihren Fall kostenlos von erfahrenen auf Mietrecht spezialisierten Juristen prüfen.
Gute Prognose!
Ihr Mietvertrag wurde bereits verlängert. Das ist häufig ein Zeichen für eine unwirksame Befristung.
Wurde der Mietvertrag nicht handschriftlich unterschrieben, stehen die Chancen gut, dass die Befristung unwirksam ist.
Wichtig!
Auch Zusatzvereinbarungen und Nachträge beeinflussen die Wirksamkeit. Gut, dass Sie diese erwähnt haben. Wir beziehen sie in die Prüfung ein.
Erhalten Sie jetzt Ihr Ergebnis: Wir prüfen kostenlos, ob die Befristung Ihres Mietvertrags wirksam ist.
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Anhand Ihres Mietvertrags können wir genau prüfen, ob der Befristungsgrund rechtskräftig ist. Bitte laden Sie, wenn vorhanden, auch etwaige Zusatzvereinbarungen hoch, die Sie zu Ihrem Mietvertrag haben.
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